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Was ist Arbeitsrecht?

Arbeitsrecht ist ein spezieller Teil des Zivilrechts.

Es regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Individualarbeitsrecht). Ebenfalls zum Arbeitsrecht gehören die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und betrieblichen Interessenvertretungen beziehungsweise Gewerkschaften (Kollektivarbeitsrecht).

Die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind in der Auseinandersetzung grundverschieden. Deshalb halte ich nichts davon, mal für einen Arbeitgeber eine Kündigung durchzusetzen und mal eine ganz ähnliche Kündigung für die Arbeitnehmerin anzugreifen.

Meiner Überzeugung nach kann man im Arbeitsrecht nur auf einer Seite stehen.

Fachanwältin für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung

Deshalb stehe ich ausschließlich den Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen zur Seite.

Das deutsche Arbeitsrecht ist eine sehr komplexe Materie.

Es gründet sich auf eine Vielzahl von Quellen, die sich gegenseitig beeinflussen.

Die wichtigsten dieser Rechtsquellen sind:
das Europarecht, bundesdeutsches Recht, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen (bzw. Dienstvereinbarungen), Arbeitsverträge.

In Deutschland gibt es kein Arbeitsgesetzbuch. Deshalb finden sich die arbeitsrechtlichen Regelungen verstreut in den verschiedensten Gesetzen. Zusätzlich gestalten die Gerichte mit einer Vielzahl von Entscheidungen das deutsche Arbeitsrecht entscheidend mit.

Dadurch nähert sich das Arbeitsrecht schon fast dem aus dem englischsprachigen Raum bekannten “case law” an. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht kenne ich die Feinheiten dieses Systems und die Rechtsprechung. Damit finden Sie in meiner Kanzlei die idealen Bedingungen für optimale Betreuung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Als Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer sind Sie hier richtig.

Ich habe Erfahrung (unter anderem) mit den folgenden Themen:

  • Prüfung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungsschutz und Abfindungsvereinbarungen
  • Abmahnungen
  • Urlaub / Freizeitausgleich
  • Elternzeit
  • Pflegezeit und Familienpflegezeit
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit nach den verschiedensten Rechtsgrundlagen
  • Abwehr von Mobbing
  • BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Abwehr von Rückforderungsansprüchen
  • Überstunden / zulässige Arbeitszeit
  • Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.)
  • Mutterschutzbestimmungen
  • Arbeitszeugnisse
  • Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse
  • vorgezogener Ruhestand / Altersteilzeit
  • Rechte der Arbeitnehmer in Insolvenzverfahren
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Nebentätigkeit

Die meisten dieser Themen sind mir nicht nur aus meiner praktischen Arbeit als Beraterin / Prozessanwältin für Arbeitnehmer/-innen vertraut. Ich schule diese und weitere Themen auch immer wieder als Teamerin in Seminaren für betriebliche Interessenvertretungen.

Als Betriebsrat / Personalrat sind Sie hier richtig.

Seit vielen Jahren unterstütze ich betrieblichen Interessenvertretungen als Beraterin, Prozessvertretung, Sachverständige, Teamerin / Schulungsleiterin und Beisitzerin in Einigungsstellen.

Die Palette der Themen, die ich mit den Gremien in diesen Jahren bearbeitet habe, ist sehr breit. Wenn man bedenkt, wie fordernd und komplex der Alltag für Betriebsrat / Personalrat / SBV ist, ist das nicht erstaunlich.

Ich kann deshalb hier nur eine Auswahl der relevantesten Bereiche der Zusammenarbeit auflisten:

  • Erstellen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen z.B.
    • Urlaub
    • Arbeitszeit / Schichtplangestaltung
    • Kamera-Überwachung
    • Sonderzahlungen / Zielvereinbarungen
  • Erstellen und Verhandeln von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Durchsetzen der Rechte von betrieblichen Interessenvertretungen z.B.
    • Unterlassen von Behinderung der Betriebsratsarbeit
    • Schulungsansprüche
    • Betriebsänderungen
    • ausreichende Mittel für die Betriebsratsarbeit
    • Einstellungen /Eingruppierungen
  • Begleitung von Betriebs- / Personalratswahlen
    • Abwehr von Wahlanfechtungen

Ich hoffe, Sie konnten einen Eindruck gewinnen. Ihr arbeitsrechtliches Anliegen ist bei mir in guten Händen.

Rufen Sie mich an (+49 (0) 941 23582) und lassen Sie uns besprechen, wie ich Sie am Besten unterstützen kann. Sie haben gerade keine Gelegenheit zu telefonieren? Schreiben Sie mir doch eine E-Mail an mail@kanzlei-augsten.de. Ich setze mich dann gern schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

Sie suchen Informationen zu den Themen Arbeitsrecht, Mindestlohn, Kündigungsschutz, etc.? Schauen Sie doch auch einmal auf die Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dort finden Sie eine Vielzahl an Informationen und Broschüren.

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