Meine Anwaltskanzlei steht Ihnen in schwierigen Zeiten zur Seite.
Daran ändert sich nichts, nur weil die Zeiten aktuell für uns alle ungewohnt und schwierig sind.
Zu unser aller Schutz versuche ich persönliche Besprechungen weitestgehend zu reduzieren. Soweit solche Termine jedoch unabdingbar sind, können diese trotz eingeschränkter Bürozeiten aber weiterhin stattfinden. Telefonisch und per Email, nach Absprache auch per Webmeeting, stehe ich Ihnen zudem zu den gewohnten Zeiten uneingeschränkt zur Verfügung.
Ich berate Sie wie bisher und auch zu den sich aus der Corona Krise ergebenden Fragen: praxisnah, qualifiziert und flexibel von A bis Z.
Im Arbeitsrecht von A – wie Annahmeverzug – bis Z – wie Zwangsurlaub.
Sie haben Fragen z.B. zur Kurzarbeit, zum Überstundenabbau, Home-Office oder Kinderbetreuung? Als erfahrene Teamerin von Betriebsratsseminaren bin ich seit Jahren mit diesen Themen vertraut. Mein Wissen ist up to date und mein Erfahrungsschatz vielfältig.
Im Erbrecht von A – wie Alleinerbe – bis Z – wie Zurückbehaltungsrecht.
Wir alle verdrängen gern, dass uns jederzeit etwas passieren kann. Die aktuelle Krise konfrontiert uns mit unserer Verletzlichkeit – ob wir wollen oder nicht. Wäre es nicht besser, im Fall der Fälle die Angehörigen nicht noch mit ungeregelten Angelegenheiten, vielleicht Streit und Ärger zu belasten? Ich unterstütze Sie z.B. bei der Aus- und Überarbeitung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Im Beamtenrecht von A – wie Abordnung – bis Z – wie Zurruhesetzung.
Als Beamtin / Beamter sind Sie zur Zeit in vielen Bereichen besonders belastet und gefordert. Sie wollen wissen, ob Ihnen z.B. bestimmte Aufgaben zugewiesen werden können, eine Nebentätigkeitsgenehmigung entzogen werden darf oder ob Sie auch in besonderen Gefahrenbereichen Dienst tun müssen? Kontaktieren Sie mich und wir finden schnell und qualifiziert Antworten.
Sie haben es bereits bemerkt – diese Zeilen stellen nur einen kleinen Ausschnitt der Fragen dar, die sich zur Zeit besonders stellen. Kontaktieren Sie mich also einfach und wir klären, wie Ihr Anliegen am Besten zu einer Lösung geführt werden kann.
Keine Sorge: für den Erstkontakt entstehen keine Anwaltskosten. Erst wenn wir uns auf eine Zusammenarbeit verständigen, müssen Sie etwas bezahlen. Was meine Tätigkeit für Sie kostet, erkläre ich Ihnen immer bevor Sie etwas unterschreiben.
Rufen Sie mich an (+49 (0) 941 23582) und lassen Sie uns besprechen, wie ich Sie am Besten unterstützen kann. Sie haben gerade keine Gelegenheit zu telefonieren? Schreiben Sie mir doch eine E-Mail an mail@kanzlei-augsten.de. Ich setze mich dann gern schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.